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V2661-21 ·4. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Wohnraum mit Hotel-Serviceleistungen unterliegt dem 10 %-igen Mehrwertsteuersatz

Ein Unternehmen mit extrahotelaren Tätigkeiten erkundigt sich, ob die Vermietung von Ferienwohnungen mit Zusatzleistungen der Mehrwertsteuer unterliegt und welcher Steuersatz anzuwenden ist. Die DGT stellt klar, dass die Operation nicht mehr von der Steuer befreit ist, sofern hoteltypische Dienstleistungen erbracht werden, und stattdessen mit 10 % besteuert wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung beeinflusst die steuerliche Behandlung von Ferienunterkünften, die über die reine Vermietung hinausgehen und Dienstleistungen anbieten, wodurch die Steuerbefreiung entfällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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