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V2655-23 ·29. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung landwirtschaftlicher, tierwirtschaftlicher und Verpachtungszweige in eine Gesellschaft kann steuerfrei sein

Ein Ehepaar erkundigt sich, ob die Einbringung ihrer landwirtschaftlichen Flächen und wirtschaftlichen Tätigkeiten (Vermietung von Windkraftanlagen sowie land- und tierwirtschaftliche Betriebe) in eine neue Gesellschaft unter das Sonderregime fallen kann. Die DGT stellt fest, dass diese bei Einbringung als Zweige einer Tätigkeit und unter Erfüllung der Voraussetzungen der Zuordnung zur Betriebsstätte unter Umständen von der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer befreit sein könnten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bietet potenzielle Steuerprivilegien bei der Umstrukturierung von Familienbetrieben in Gesellschaftsformen, sofern die Voraussetzungen für die Einbringung von Betriebszweigen erfüllt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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