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V2651-22 ·27. Dezember 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nicht ansässige Unternehmen können die Erstattung der Vorsteuer nach dem Verfahren gemäß Artikel 119 bis beantragen

Ein britisches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Spanien erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Vorsteuer aus Beiträgen zurückzuerhalten, die im Rahmen einer Veranstaltung auf Ibiza angefallen sind. Die DGT stellt klar, dass hierfür das Sonderverfahren nach Artikel 119 bis des Umsatzsteuergesetzes sowie das Formular 361 anzuwenden ist und nicht das allgemeine Verfahren.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Anwendung des Sonderverfahrens für die Vorsteuererstattung bei Unternehmen ohne Betriebsstätte und grenzt dieses strikt vom allgemeinen Erstattungsverfahren ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-12-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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