Zum Inhalt springen
V2647-19 ·26. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Korrektur des Umsatzsteuerbetrags möglich, wenn der Anspruch auf den ermäßigten Steuersatz von 4 % erst nach Entstehung der Steuerpflicht anerkannt wird

Eine natürliche Person erwarb ein Fahrzeug zum Regelsatz der Umsatzsteuer und erhielt erst nachträglich die Anerkennung durch die AEAT für die Anwendung des ermäßigten Satzes von 4 %. Die DGT prüft, ob eine Korrektur des Umsatzsteuerbetrags des Verkäufers zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerliche Behandlung zum Zeitpunkt der Steuerentstehung maßgeblich ist und eine nachträgliche Anerkennung eines ermäßigten Steuersatzes keine Korrektur der bereits abgerechneten Steuerbeträge rechtfertigt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt