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V2646-15 ·11. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen für internationale Organisationen und deren Personal von der MwSt. befreit, sofern eine Befreiungsbescheinigung vorliegt

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungsmanagement, Hotel und Gastronomie für eine in Brüssel ansässige internationale Organisation von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass eine Befreiung möglich ist, sofern die Bedingungen internationaler Abkommen erfüllt sind und die entsprechende Befreiungsbescheinigung vorgelegt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Dienstleistungen für internationale Organisationen erbringen, können die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, müssen jedoch die spezifischen Anforderungen der internationalen Abkommen sowie die Vorlage einer gültigen Befreiungsbescheinigung sicherstellen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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