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V2644-24 ·26. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Überlassung von Booten an nahestehende Personen hebt IEDMT-Befreiung nicht auf, sofern Mieter nicht in Spanien ansässig sind

Eine nicht in Spanien ansässige Gesellschaft erkundigt sich, ob sie Boote an nahestehende Personen vermieten kann, ohne die Steuerbefreiung zu verlieren. Die DGT stellt klar, dass die Befreiungsvoraussetzung nicht verletzt wird, solange die Mieter weder in Spanien ansässig sind noch dort über eine Betriebsstätte verfügen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Behandlung für ausländische Unternehmen, die Bootvermietungen an verbundene Personen durchführen, solange die Nutzer keine steuerliche Präsenz in Spanien aufweisen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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