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V2644-18 ·2. Oktober 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertrag von Eigenmitteln aus dem Ausland stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er Ersparnisse und Erlöse aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen versteuern muss, die er von der Republik Kongo nach Spanien transferiert. Die DGT stellt klar, dass der Transfer von Eigenmitteln kein Einkommen darstellt, die Besteuerung der Erträge jedoch von der steuerlichen Ansässigkeit abhängt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der bloße Transfer bereits vorhandenen Vermögens keine Steuerpflicht auslöst, betont jedoch die Bedeutung des Welteinkommensprinzips bei steuerlicher Ansässigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-10-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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