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V2642-20 ·13. August 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Werbeberatung für Glücksspielbetreiber in Ceuta unterliegt der spanischen MwSt., falls die tatsächliche Nutzung in Spanien erfolgt

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob seine Beratungsleistungen zur Buchung von Werbeaufträgen für einen Glücksspielbetreiber in Ceuta der MwSt. unterliegen. Die DGT stellt fest, dass trotz des Sitzes des Empfängers in Ceuta die Regel der tatsächlichen Nutzung und Verwertung Anwendung findet, sofern die Dienstleistung zur Durchführung steuerpflichtiger Umsätze auf spanischem Staatsgebiet genutzt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Beratungsleistungen im Bereich der Online-Glücksspiele und betont den Vorrang der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzung gegenüber dem bloßen Sitz des Leistungsempfängers.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-08-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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