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V2638-21 ·29. Oktober 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vereinsbeiträge als steuerlich abzugsfähig: Voraussetzung der Unentgeltlichkeit und der Schenkungsabsicht

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Jahresbeitrag zu einem Verein, der dem Gesetz 49/2002 unterliegt, in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass der Beitrag als unumkehrbare, reine und einfache Zuwendung ohne Gegenleistung und mit Schenkungsabsicht erfolgen muss, um steuerlich abzugsfähig zu sein.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vereinsbeiträgen hängt entscheidend davon ab, dass es sich um eine reine Schenkung ohne eine entsprechende Gegenleistung handelt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-10-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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