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V2631-25 ·23. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % auf DJ-Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen

Ein Disc-Jockey erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für seine Dienstleistungen gegenüber einer Diskothekengesellschaft. Die DGT stellt fest, dass der ermäßigte Satz von 10 % anwendbar ist, wenn der Dienstleister als Künstler auftritt und der Kunde als Veranstalter eines Musikwerks fungiert.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Qualifizierung von DJ-Tätigkeiten und schafft Rechtssicherheit hinsichtlich der Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei künstlerischer Tätigkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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