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V2629-14 ·7. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorsteuerabzug bei Rechnungen aus Vorjahren bei Einhaltung der Registrierungsvorschriften möglich

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob Rechnungen, die im März 2013 erhalten, aber bereits 2012 ausgestellt wurden, im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) und der Umsatzsteuer (IVA) abgezogen werden können. Die DGT verweist bezüglich der Einkommensteuer auf eine frühere Auskunft und stellt klar, dass der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer möglich ist, sofern die Anforderungen an den Erhalt, die Registrierung und die Fristen erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für zeitlich versetzte Rechnungen, sofern die formellen Buchführungspflichten und Fristen gewahrt bleiben.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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