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V2624-15 ·8. September 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Reinigungs-, Bodenpolitur- und Schutttransportleistungen

Ein Unternehmen für Bauabschlussarbeiten erkundigte sich, ob seine Leistungen in den Bereichen Reinigung, Bodenpolitur und Schuttentsorgung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass dieser Mechanismus nicht anwendbar ist, da es sich um Dienstleistungen und nicht um Bauleistungen handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei diesen spezifischen Tätigkeiten die Umsatzsteuer weiterhin nach den regulären Regeln handhaben, da sie rechtlich als Dienstleistungen und nicht als Bauleistungen eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-09-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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