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V2619-19 ·25. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzugsfähigkeit von Vergütungen und Beiträgen des Ehegatten setzt Zugehörigkeit zum allgemeinen Sozialversicherungssystem voraus

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Sozialversicherungsbeiträge seines selbstständigen Ehegatten steuerlich geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass für den Abzug von Vergütungen an Familienangehörige deren Status als Arbeitnehmer nachzuweisen ist; eine Zugehörigkeit zum Sonderregime für Selbstständige (RETA) ist hierfür nicht ausreichend.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeit ein, Zahlungen an selbstständige Familienangehörige als abzugsfähige Betriebsausgaben geltend zu machen, sofern diese nicht als reguläre Arbeitnehmer angestellt sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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