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V2614-24 ·19. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erwerb und Einziehung von Kreditportfolios begründen keine Unternehmerstellung oder Vorsteuerabzugsberechtigung

Ein Unternehmen, das notleidende Kreditportfolios erwirbt, stellt die Frage, ob es im Sinne der Umsatzsteuer als Unternehmer gilt und ob der Vorsteuerabzug auf Dienstleistungen zur Forderungseinziehung zulässig ist. Die DGT stellt klar, dass die Einziehung von Forderungen eine steuerfreie Tätigkeit darstellt, die keinen steuerpflichtigen Leistungsaustausch begründet. Folglich liegt keine Unternehmerstellung vor, und ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Tätigkeit der Forderungseinziehung nicht als umsatzsteuerpflichtige Leistung gilt, was die steuerliche Qualifikation von Unternehmen im Bereich des Forderungskaufs und des Inkassos einschränkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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