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V2610-25 ·23. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nicht übertragbare und nicht verrechenbare steuerliche Verlustvorträge des Erblassers

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine Erben Anspruch auf die noch zu verrechnenden steuerlichen Verluste seines verstorbenen Vaters haben. Die DGT stellt klar, dass diese Verluste nicht übertragbar sind und nicht zum Nachlass gehören.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass steuerliche Verlustvorträge eine persönliche Eigenschaft des Steuerpflichtigen sind und im Todesfall nicht auf die Erben übergehen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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