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V2602-20 ·31. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf von Rabattkarten und Provisionen für Treueprogramme unterliegen dem MwSt.-Satz von 21 %

Ein Marketingunternehmen erkundigt sich nach der Umsatzsteuerbehandlung für die von ihm verkauften Rabattkarten sowie für die von seinen Kunden erhaltenen Provisionen. Die DGT stellt fest, dass sowohl der Verkauf der Karte als auch die Provisionen für Werbedienstleistungen umsatzsteuerpflichtig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Marketingbereich müssen sicherstellen, dass sowohl der Verkauf von Rabattkarten als auch die damit verbundenen Vermittlungsprovisionen korrekt mit dem ermittelten Mehrwertsteuersatz von 21 % abgerechnet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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