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V2600-16 ·13. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen eines Geschäftsführers sind Arbeitsentlohnungen; auch Leistungen eines Gesellschafters werden so eingestuft

Es wird die steuerliche Einordnung der Einkünfte eines Gesellschafters geprüft, der gleichzeitig Geschäftsführer einer Gesellschaft ist. Die DGT stellt fest, dass die Vergütungen für das Amt des Geschäftsführers als Arbeitsentlohnungen gelten. Zudem werden die vom Gesellschafter erbrachten Leistungen ebenfalls als Arbeitsentlohnungen eingestuft, da sie nicht die Voraussetzungen für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen Arbeitsentlohnungen und Einkünften aus wirtschaftlicher Tätigkeit für Personen in Doppelrollen (Gesellschafter-Geschäftsführer) und stellt sicher, dass Leistungen ohne entsprechende unternehmerische Struktur steuerlich als Arbeitseinkommen behandelt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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