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V2582-25 ·19. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % beim Bau eines Eigenheims durch eine Privatperson

Eine Privatperson, die als Bauherr für den Bau ihres eigenen Wohnhauses auftritt, erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz. Die DGT stellt fest, dass bei der Durchführung der Bauarbeiten der ermäßigte Steuersatz von 10 % Anwendung findet, unabhängig vom Status als Person mit Behinderung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Bauleistungen im Rahmen der Eigenheimförderung durch Privatpersonen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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