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V2579-18 ·20. September 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Zugang zu Konferenzen in Spanien unterliegt der MwSt., sofern keine Befreiung für Bildungs- oder Kulturzwecke vorliegt

Ein ausländischer gemeinnütziger Verein erkundigt sich, ob die Gebühren für eine Bildungsveranstaltung in Spanien von der MwSt. befreit sind. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit steuerpflichtig ist, prüft jedoch die Voraussetzungen für eine Befreiung aufgrund von Bildungs- oder Kulturaktivitäten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Steuerbefreiung von Bildungs- und Kulturveranstaltungen und die Notwendigkeit, die steuerliche Behandlung von Gebühren für ausländische Organisationen genau zu prüfen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-09-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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