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V2576-21 ·21. Oktober 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Nicht abziehbarer Vorsteuerbetrag muss in die Bemessungsgrundlage des Wohnungsbaus einbezogen werden

Es wird angefragt, ob die Bemessungsgrundlage für Wohnungsbauprojekte die in früheren Bauphasen gezahlte Umsatzsteuer enthalten muss. Die DGT stellt klar, dass die Umsatzsteuer nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen wird, wenn es sich um die Steuer der jeweiligen Transaktion handelt; dies gilt jedoch nicht, wenn die Steuer nicht abzugsfähig war und dem Empfänger im Preis weitergegeben wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Behandlung von nicht abzugsfähiger Vorsteuer bei Immobilienprojekten und beeinflusst die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-10-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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