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V2571-23 ·26. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Elternzeit-Leistungen sind im Sonderregime nach Art. 93 LIRPF nicht steuerfrei

Ein Steuerpflichtiger, der dem Sonderregime gemäß Artikel 93 des LIRPF unterliegt, erkundigt sich, ob die Leistungen der Sozialversicherung aus Elternzeit steuerfrei sind. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung nach Artikel 7 LIRPF in diesem Sonderregime keine Anwendung findet.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Leistungen aus Elternzeit für Steuerpflichtige im Sonderregime des Art. 93 LIRPF der Einkommensteuer unterliegen und nicht von der allgemeinen Steuerbefreiung profitieren.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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