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V2562-19 ·19. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpflegungszuschüsse bei Diensten am eigenen Arbeitsort sind nicht steuerfrei

Eine Ärztin erkundigt sich, ob tägliche Aufwandsentschädigungen für Bereitschaftsdienste als steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen gelten können. Die DGT entscheidet, dass dies nicht der Fall ist, da eine Steuerbefreiung voraussetzt, dass die Ausgaben in einer anderen Gemeinde als dem gewöhnlichen Arbeitsort und dem Wohnsitz anfallen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Aufwandsentschädigungen für Mahlzeiten während von Diensten am regulären Arbeitsort der Einkommensteuer unterliegen, da die räumliche Trennung von Wohnort und Arbeitsstätte fehlt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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