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V2559-18 ·19. September 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übersetzungsdienste in Gebärdensprache für Radio und Fernsehen unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 21 %

Eine gemeinnützige Stiftung erkundigte sich, ob ihre Gebärdensprach-Übersetzungsdienste für Medien aufgrund des Charakters der sozialen Unterstützung von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT hat entschieden, dass es sich nicht um soziale Unterstützungsleistungen handelt und der Regelsatz anzuwenden ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Gebärdensprachdienste für Rundfunkmedien nicht unter die Steuerbefreiung für soziale Leistungen fallen, was die Kosten für diese Dienste durch die Anwendung des Regelsatzes von 21 % beeinflusst.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-09-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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