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V2553-19 ·19. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpflegungsmehraufwand nur steuerfrei bei Reisen in andere Gemeinden als den Wohnort oder den Arbeitsort

Es wurde angefragt, ob Verpflegungszuschläge (Diäten) steuerfrei sind, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen von seinem Wohnsitz aus reist. Die DGT stellt klar, dass für eine Steuerbefreiung der Bestimmungsort eine andere Gemeinde sein muss als sowohl der gewöhnliche Wohnsitz als auch der zugewiesene Arbeitsort.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Verpflegungszuschlägen hängt strikt von der geografischen Lage des Bestimmungsortes im Verhältnis zum Wohnsitz und zum Arbeitsort ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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