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V2542-22 ·13. Dezember 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beratungstätigkeiten einer Stiftung können der Körperschaftsteuer unterliegen und einen getrennten Umsatzsteuersektor begründen

Eine Bildungseinrichtung erkundigt sich, ob die Ausübung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen ihre Umsatzsteuerbefreiung sowie die Körperschaftsteuerpflicht beeinflusst. Die DGT stellt fest, dass diese Tätigkeiten der Körperschaftsteuer unterliegen könnten und im Rahmen der Umsatzsteuer einen getrennten Tätigkeitssektor begründen würden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Stiftungen müssen bei der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die über ihren gemeinnützigen Zweck hinausgehen, eine strikte Trennung der Tätigkeitsbereiche vornehmen, um steuerliche Konsequenzen in der Körperschaftsteuer und bei der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug) zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-12-13pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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