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V2538-18 ·18. September 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des Sonderregimes der Einkommensteuer bei Entsendung nach Spanien durch spanische Arbeitgeber

Eine britische Staatsangehörige erkundigt sich nach der Möglichkeit, das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen, nachdem ihr eine Stelle in einer spanischen Niederlassung angeboten wurde. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind: keine steuerliche Ansässigkeit in den letzten zehn Jahren, die Entsendung erfolgt aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Spanien und es werden keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für den Zugang zum Sonderregime der Einkommensteuer (LIRPF) bei Entsendungen, insbesondere die Notwendigkeit eines direkten Arbeitsverhältnisses mit einem spanischen Arbeitgeber oder einer entsprechenden Entsendungsvereinbarung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-09-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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