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V2536-22 ·12. Dezember 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Immobilien zu touristischen Zwecken unterliegt der MwSt. und ermöglicht den Vorsteuerabzug

Ein Unternehmen, das Immobilien anmietet, um diese mit Zusatzleistungen als Ferienunterkünfte unterzuvermieten, fragt nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus den Mietzahlungen und sonstigen Kosten. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung für eine gewerbliche Tätigkeit nicht steuerbefreit ist und das Unternehmen aufgrund der steuerpflichtigen (nicht befreiten) Tätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Unternehmen, die Immobilien für touristische Zwecke untervermieten, sofern die Haupttätigkeit der Umsatzsteuer unterliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-12-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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