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V2533-23 ·21. September 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Neue Steuerermäßigung für audiovisuelle Produktionen gilt auch für vor 2023 begonnene Werke

Ein Verband von Unternehmen der audiovisuellen Branche erkundigte sich, ob die neue Steuerermäßigung gemäß Art. 36.2 des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) auf ausländische Produktionen anwendbar ist, die vor 2023 begonnen wurden. Die DGT stellte klar, dass der Anspruch erst entsteht, wenn die Produktion in einem Steuerzeitraum abgeschlossen wird, der ab 2023 beginnt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Produktionen mit längeren Laufzeiten und ermöglicht die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen auch bei Projekten, deren Vorbereitungsphase vor dem Inkrafttreten der Neuregelung lag.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-09-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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