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V2532-20 ·24. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung des 30 %-Abzugs für unregelmäßige Einkünfte trotz vorheriger Nutzung des Abzugs für Einkünfte mit mehr als zwei Jahren Erzeugungszeitraum

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Abzug von 30 % auf eine Abfindung bei freiwilligem Ausscheiden geltend machen kann, nachdem er diesen Abzug bereits 2019 auf eine Betriebszugehörigkeitsprämie angewendet hat. Die DGT stellt klar, dass bei einer Abfindung, die als deutlich unregelmäßiges Einkommen und nicht als Einkommen mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren gilt, die Beschränkung der vorangegangenen fünf Jahre keine Anwendung findet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die fünfjährige Sperrfrist nur für Einkünfte mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren gilt, nicht jedoch für Einkünfte, die als deutlich unregelmäßig eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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