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V2516-24 ·10. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schuldenerlass durch einen Gesellschafter stellt keinen Ertrag für die Gesellschaft dar

Eine Gesellschaft erkundigte sich, ob der Erlass ihrer Verbindlichkeiten durch ihren Alleingesellschafter als Ertrag zu verbuchen sei. Die DGT stellt fest, dass dies nach den Rechnungslegungsvorschriften direkt im Eigenkapital als sonstiger Gesellschafterbeitrag zu erfassen ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Schuldenerlasse durch Gesellschafter steuerlich und buchhalterisch nicht als steuerpflichtiger Ertrag, sondern als Eigenkapitalzufluss zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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