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V2515-20 ·23. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Fusionen bei Einbringung von Immobilien nicht anwendbar ohne dreijährige betriebliche Nutzung

Eine Gütergemeinschaft fragt an, ob die Einbringung ihrer Immobilienvermietungstätigkeit in eine Gesellschaft unter die Sonderregelung des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fällt. Die DGT stellt fest, dass diese Regelung nicht angewendet werden kann, da die Immobilien nicht zuvor drei Jahre lang der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet waren.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der steuerbegünstigten Fusionen ein, indem sie eine strikte dreijährige Vorlaufzeit für die betriebliche Nutzung der eingebrachten Vermögensgegenstände fordert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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