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V2507-25 ·15. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge unter dem allgemeinen Regime sind nicht von der Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderungen befreit

Ein Steuerpflichtiger mit einer Behinderung von 33 % erkundigt sich nach der Besteuerung seiner als Rente ausgezahlten Pensionsplanleistung. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderungen nur gilt, wenn die Beiträge im Rahmen des Sonderregimes für Menschen mit Behinderungen geleistet wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderungen an die Einhaltung des spezifischen Sonderregimes gebunden ist und nicht automatisch auf Leistungen aus allgemeinen Pensionsplänen Anwendung findet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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