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V2501-15 ·5. August 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vergütungen von Gesellschaftern für Dienstleistungen an die Gesellschaft gelten als Arbeitsentgelt

Es wird geklärt, wie Gesellschafter eines Gastronomieunternehmens für die erbrachten Dienstleistungen an die Gesellschaft steuerlich zu behandeln sind. Die DGT stellt fest, dass Vergütungen für die Tätigkeit als Geschäftsführer als Arbeitsentgelt gelten. Auch Dienstleistungen, die über die Geschäftsführung hinausgehen, werden als Arbeitsentgelt eingestuft, da sie die Voraussetzungen für eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Leistungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft, die nicht die Kriterien einer eigenständigen wirtschaftlichen Tätigkeit erfüllen, der Einkommensteuer auf Arbeit unterliegen und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit behandelt werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-08-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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