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V2493-24 ·9. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Online-Finanzbetrug: Vermögensverlust im IRPF nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 14.2.k LIRPF absetzbar

Ein Steuerpflichtiger, der Opfer eines Online-Finanzbetrugs (114.500 Euro) wurde, fragt, ob er den Vermögensverlust in seiner Einkommensteuer (IRPF) geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass die gezahlten Beträge nicht automatisch einen steuerlichen Verlust begründen, da gegenüber dem Schuldner weiterhin ein Forderungsrecht besteht. Ein Verlust kann erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine der im Art. 14.2.k LIRPF genannten Voraussetzungen erfüllt ist: ein Insolvenzverzicht, ein Vergleich im Insolvenzverfahren oder das Verstreichen eines Jahres seit Beginn eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens. Die bloße Erstattung einer Strafanzeige reicht hierfür nicht aus.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Absetzbarkeit von Verlusten aus Betrugsfällen ein, da die bloße Existenz einer Forderung den steuerlichen Verlust verhindert, sofern keine spezifischen insolvenzrechtlichen oder gerichtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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