Zum Inhalt springen
V2483-14 ·23. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug des Mindestbetrags für Abkömmlinge bei vorübergehender Aufnahme von Minderjährigen zu Studienzwecken möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er den Mindestbetrag für Abkömmlinge geltend machen kann, nachdem er ein minderjähriges Kind zur Schulausbildung aufgenommen hat. Die DGT stellt klar, dass diese Art der vorübergehenden Aufnahme zu Studienzwecken keine Gleichstellung des Minderjährigen mit einem Abkömmling zulässt.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der steuerlichen Abzüge für Steuerpflichtige ein, die Minderjährige vorübergehend zu Bildungszwecken betreuen, da diese nicht als Familienmitglieder im Sinne des Abzugs für Abkömmlinge anerkannt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt