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V2482-25 ·12. Dezember 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kursverlust bei Aktien bedeutet ohne vorherige Auflösung und Liquidation der Gesellschaft keinen Vermögensverlust

Der Steuerpflichtige fragt, ob der Besitz von Aktien einer zahlungsunfähigen Gesellschaft, die nicht mehr börsennotiert ist, einen Vermögensverlust darstellt. Die DGT stellt klar, dass der Wegfall der Börsennotierung nicht automatisch einen Verlust begründet; hierfür sind die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft erforderlich.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bloße Kursverluste bei nicht mehr gehandelten Aktien steuerlich erst im Zuge der Liquidation als realisierter Vermögensverlust geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-12-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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