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V2482-21 ·30. September 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug von in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlter Vorsteuer in der spanischen Umsatzsteuererklärung möglich

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die in Frankreich gezahlte Umsatzsteuer in der spanischen Umsatzsteuererklärung abgezogen werden kann. Die DGT stellt klar, dass nur die spanische Umsatzsteuer abgezogen werden kann und die Rückerstattung ausländischer Vorsteuer über das spezifische EU-Verfahren beantragt werden muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen zwischen der Inlandssteuer (Abzug) und der EU-Vorsteuererstattung (Verfahren nach der EU-Richtlinie) unterscheiden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-09-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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