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V2480-21 ·30. September 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Übertragung nicht börsennotierter Gesellschaftsanteile von MwSt., Grunderwerbsteuer und Grunderwerbsteuerklärung befreit, sofern keine Umgehungsabsicht vorliegt

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der Besteuerung des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen an einer nicht börsennotierten dritten Gesellschaft. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang nicht der MwSt. unterliegt und grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Steuer auf Rechtsgeschäfte (AJD) befreit ist, es sei denn, es wird eine Absicht zur Steuerumgehung nachgewiesen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Steuerbefreiung bei der Übertragung von Anteilen an nicht börsennotierten Gesellschaften, schließt jedoch eine Befreiung aus, wenn die Transaktion primär der Steuervermeidung dient.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-09-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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