Zum Inhalt springen
V2478-22 ·1. Dezember 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Touristische Vermietung und Wohnungsvermietung sind keine getrennten Wirtschaftszweige; Anwendung der Aufteilungsmethode

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die touristische Vermietung und die Vermietung von Wohnraum zu Wohnzwecken als getrennte Wirtschaftszweige gelten und wie die Umsatzsteuerkorrektur bei einer Zweckänderung der Immobilie vorzunehmen ist. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um unterschiedliche Sektoren handelt, da sie derselben CNAE-Gruppe angehören, und dass die Korrektur schrittweise erfolgen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass für Immobilien, die sowohl touristisch als auch wohnwirtschaftlich genutzt werden, die Aufteilungsmethode (Prorrata) zur Ermittlung des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist, da keine Differenzierung der Wirtschaftszweige vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-12-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt