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V2477-19 ·16. September 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Schadenmanagement unterliegt der MwSt., Immobilienbewertung außerhalb des Anwendungsbereichs hingegen nicht

Ein Schadenmanagementunternehmen erkundigte sich nach der Umsatzsteuerpflicht seiner Dienstleistungen sowie der Bewertung von Vermögenswerten auf den Kanarischen Inseln. Die DGT stellt fest, dass das Schadenmanagement der MwSt. unterliegt, wenn der Empfänger ein Unternehmer im staatlichen Hoheitsgebiet ist; die Bewertung von Immobilien ist jedoch nicht steuerpflichtig, wenn sich das Objekt nicht in diesem Gebiet befindet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen im grenzüberschreitenden Kontext zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln, insbesondere hinsichtlich des Leistungsortes bei der Immobilienbewertung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-09-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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