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V2476-15 ·5. August 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

UNOPS-Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Steuerbefreiung nach UN-Übereinkommen

Ein bei der UNOPS tätiger Mitarbeiter mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien erkundigte sich, ob seine Einkünfte gemäß dem Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen von der Steuer befreit seien. Die DGT entschied, dass er aufgrund seines Status als unabhängiger Auftragnehmer und nicht als Beamter keinen Anspruch auf diese Befreiung hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die steuerlichen Privilegien der Vereinten Nationen nicht auf unabhängige Auftragnehmer übertragbar sind, selbst wenn sie für UN-Organisationen tätig sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-08-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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