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V2472-20 ·20. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzung für Sonderregelung bei Sacheinlagen: Vermietung muss gewerbliche Tätigkeit mit Vollzeitbeschäftigung sein

Eine natürliche Person erkundigt sich, ob ihre Immobilienvermietung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und ob eine Einbringung der Vermögenswerte in Gesellschaften unter dem Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) möglich ist. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen ist, wenn mindestens ein Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt wird und die Wirtschaftsgüter mindestens drei Jahre lang dem Betrieb zugeordnet sein müssen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten zur Anwendung des Sonderregimes für Sacheinlagen bei reinen Vermögensverwaltungen ein, da eine klare personelle Struktur (Vollzeitbeschäftigung) gefordert wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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