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V2467-16 ·7. Juni 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Mitglieder von Arbeitsgenossenschaften unterliegen der Einkommensteuer auf Arbeitsentgelt; Arbeitsleistungen sind von der MwSt. befreit

Es wurde angefragt, ob Mitglieder einer Arbeitsgenossenschaft im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) als Selbstständige (wirtschaftliche Tätigkeiten) zu behandeln sind und ob ihre Leistungen der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass für die Einkommensteuer die Sonderregelung für Genossenschaften gilt und dass Dienstleistungen, die im Rahmen von abhängigen Arbeitsverhältnissen erbracht werden, nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Einordnung von Genossenschaftsmitgliedern als Arbeitnehmer für die Einkommensteuer und stellt die Nichtunterwerfung dieser spezifischen Arbeitsleistungen unter die Mehrwertsteuer sicher.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-06-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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