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V2465-22 ·30. November 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verwendung von Mitteln aus geschütztem Vermögen für lebensnotwendige Bedürfnisse führt nicht zum Verlust von Steuervorteilen

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob Entnahmen aus dem geschützten Vermögen einer Person mit Behinderung für Ausgaben wie Medikamente oder Versicherungen zulässig sind, ohne den entsprechenden Abzug in der Einkommensteuer (IRPF) zu verlieren. Die DGT entschied, dass die Verwendung von Mitteln zur Deckung lebensnotwendiger Bedürfnisse nicht als Verfügungshandlung gilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung sichert die steuerliche Behandlung des geschützten Vermögens ab, solange Entnahmen ausschließlich der Deckung existenzieller Bedürfnisse dienen und nicht als allgemeine Vermögensverfügung gewertet werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-11-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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