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V2459-20 ·17. Juli 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Catering-Dienstleistungen unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %

Ein professioneller Catering-Anbieter erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für seine Leistungen. Die DGT stellt fest, dass sowohl Catering-Dienstleistungen als auch die Lieferung von zubereiteten Speisen dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahmen bei alkoholischen Getränken.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen im Catering-Bereich können bei der Lieferung von Speisen und Dienstleistungen den reduzierten Steuersatz von 10 % anwenden, sofern es sich nicht um alkoholische Getränke handelt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-07-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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