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V2451-14 ·18. September 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abbruch des Gerichtsverfahrens nach Einspruch des Schuldners verhindert Abzug der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage aufgrund uneinbringlicher Forderungen gemindert werden kann, wenn der Gläubiger nach dem Einspruch des Schuldners in einem Mahnverfahren die Klage nicht fristgerecht einreicht und das Verfahren eingestellt wird. Die DGT stellt fest, dass das Abbrechen des Gerichtsverfahrens den Abzug verhindert oder eine Korrektur nach oben erforderlich macht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten zur Umsatzsteuerkorrektur bei uneinbringlichen Forderungen ein, wenn das gerichtliche Verfahren nicht ordnungsgemäß fortgeführt wird.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-09-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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