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V2450-24 ·4. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Deutsche Beamtin mit doppelter Staatsangehörigkeit in Madrid tätig: Ausschließlich Besteuerung in Spanien gemäß Art. 18 DBA Spanien-Deutschland

Eine deutsche Beamtin mit deutscher und spanischer Staatsangehörigkeit ist seit August 2021 als pädagogische Beraterin des staatlichen deutschen Schuldienstes in Madrid tätig. Sie erkundigt sich, in welchem Staat ihre Bezüge zu versteuern sind. Die DGT wendet die Ausnahme des Art. 18 Abs. 1 lit. b des DBA Spanien-Deutschland an, die Spanien die ausschließliche Besteuerungsbefugnis einräumt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Beamten mit doppelter Staatsangehörigkeit, die im Ausland im öffentlichen Dienst tätig sind, und bestätigt die Anwendung spezifischer Ausnahmebestimmungen in Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung oder zur Zuweisung der Besteuerungsrechte.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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