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V2447-17 ·2. Oktober 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderregimes für die Einbringung von Vermögenswerten durch natürliche Personen

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Anteilen verschiedener Unternehmen in eine Holdinggesellschaft unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Anforderungen an die Beteiligungshöhe, den ununterbrochenen Besitz und die Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die Anwendbarkeit des Sonderregimes bei der Einbringung von Aktien in eine Holding und betont die Notwendigkeit wirtschaftlicher Gründe sowie spezifischer Beteiligungsstrukturen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-10-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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