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V2442-24 ·4. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Proportionale Gesamtabspaltung einer Immobiliengesellschaft unter Anwendung der steuerneutralen Regelung ohne Nachweis von Geschäftsbereichen

Eine auf die Vermietung von Immobilien spezialisierte Gesellschaft plant eine Gesamtabspaltung, bei der ihr Vermögen auf zwei neu gegründete Gesellschaften übertragen wird. Dabei werden den Gesellschaftern Anteile an den jeweiligen Begünstigten im Verhältnis zu ihrer bisherigen Beteiligung zugeteilt. Die DGT bestätigt, dass der Vorgang die Anforderungen des Art. 76 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) LIS erfüllt, um unter das Regime der Steuerneutralität zu fallen. Hierfür ist kein Nachweis erforderlich, dass die abgespaltenen Vermögenswerte Geschäftsbereiche darstellen, da die Zuteilung proportional erfolgt. Die familiäre Kontinuität und eine geordnete Nachfolge gelten als wirtschaftlich begründete Gründe im Sinne des Art. 89 Abs. 2 LIS.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit bei der Anwendung der Steuerneutralität bei Gesamtabspaltungen, da die strikte Anforderung, dass abgespaltene Vermögenswerte als eigenständige Geschäftsbereiche qualifizieren müssen, bei proportionaler Beteiligungszuteilung entfällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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