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V2440-24 ·4. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug von 60 % für energetische Sanierungsmaßnahmen an Einfamilienhäusern möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er Abzüge für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an seinem Einfamilienhaus geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass der in der zusätzlichen Bestimmung 50 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) vorgesehene Abzug von 60 % angewendet werden kann, sofern die Anforderungen an die Senkung des Verbrauchs oder die Verbesserung der Energieeffizienzklasse erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Ermöglicht Steuerpflichtigen signifikante Steuererleichterungen bei energetischen Modernisierungen von Einfamilienhäusern unter Einhaltung spezifischer Effizienzkriterien.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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